Gesetzentwurf BW zu LichtverschmutzungAm 28. April endet die Bürger-Beteiligungsrunde zum Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg. Das Land hat im Gesetzentwurf zur Stärkung der Biodiversität vom Dezember 2019 das Thema Lichtverschmutzung aufgegriffen. In § 21 zu Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen und Himmelsstrahlern wird das erste mal gefordert "Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im Außenbereich zu vermeiden". Zum Thema Fassadenbeleuchtung wird folgendes aufgeführt: "

Es ist im Zeitraum

1. vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und

2. vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr

verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder durch oder auf Grund Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist."

Ab dem 1. Januar 2021 müssen neu errichtete Beleuchtungsanlagen des öffentlichen Raumes insektenfreundlich ausgestattet sein. Eine Konkretisierung, wie das technisch zu bewerkstelligen ist, fehlt leider im Gesetzentwurf. Die wesentlichen Punkte hier sind eine volle Abschirmung und eine warmweiße Lichtfarbe, also Farbtemperatur kleiner als 3000 K. Hier hilft unser Ratgeber "Energiesparende und umweltgerechte Beleuchtung" weiter.

Bitte beteiligen Sie sich rege mit der Kommentarfunktion auf der Beteiligungsseite. Die Landesregierung wird im Anschluss eine Stellungnahme herausgeben. Unserer Meinung nach ist dies ein großartiger erster Schritt, um das Ausmaß der Lichtverschmutzung einzudämmen.

 

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