laserkanone"... neue Produktkategorie an Lasersystemen für große Distanzen an den Start gebracht."
"... lassen auch bestehende Ansätze für Langstrecken-Laser und konventionelle Suchscheinwerfer in nahezu jedem Aspekt alt aussehen."

Nein, wir befinden uns nicht in einem Krisengebiet! Dies sind Ausschnitte aus der Pressemeldung eines Showlaser-Herstellers vom 20.1.2014. Noch mehr daraus:

"Es ist kaum möglich, das Gefühl in Worte zu fassen, das einen spontan überkommt, wenn man dieser Maschine zum ersten Mal gegenübersteht. Irgendwie fühlt es sich so an, als sei man Teil eines Science-Fiction Films. Das futuristische und martialische Design, die majestätische Bewegung und der gleißend helle Strahl, wie er das Dunkel des Nachthimmels durchschneidet, machen einen einfach sprachlos. Ein Produkt, das nicht von dieser Welt zu sein scheint, mit Eigenschaften, die bisher als undenkbar galten."

Ja, sprachlos macht einen das wirklich! Es geht noch weiter:

Im Vergleich zu anderen Produkten kann das "Laser-Biest bei entsprechender Wetterlage Distanzen von weit mehr als 60 km mit Leichtigkeit überwinden."
"Darüber hinaus erzeugen Laser im Gegensatz zu normalen Lampen generell kaum Streulicht, welches für die Lichtverschmutzung über Ballungsgebieten verantwortlich ist. Beides zusammengenommen macht infinity beam vom Start weg zur wohl umweltfreundlichsten Lösung für Anwendungen über große Distanzen."

Ist das etwa keine Lichtverschmutzung, wenn in 120 km Umkreis ein riesiger Laserstrahl über den Himmel zieht? Natürlich wird sein Licht gestreut, sonst würde man den Laser ja überhaupt nicht sehen! Und solch ein Produkt wird dann noch als umweltfreundlich bezeichnet? Folgende Sätze müssen wohl gar nicht mehr weiter kommentiert werden:

"Damit ist infinity beam nicht nur die perfekte Basis für gleißend helle Laserstrahlen in den Himmel, sondern auch für räumliche Strahleneffekte bei großen Outdoor-Shows, für Großprojektionen auf Gebäude oder sogar auf Berge."
"Wir sind wirklich gespannt, was Lichtdesigner in aller Welt mit dieser bahnbrechend neuen Technologie anstellen werden."
"ein zuverlässiges System auf der Basis von GPS zur drahtlosen Synchronisation über beliebige Distanzen an - sogar über Kontinente hinweg."

Mag sein, dass die verwendete Technik beeindruckend ist und eine Lasershow durchaus ein interessantes Spektakel sein kann, aber hier werden Dimensionen erreicht, die nicht mehr vertretbar sind, zumal in Form von Dauerinstallationen. Hoffen wir, dass derartige Anwendungen nicht genehmigungsfähig sind!

Quelle Pressemeldung:

Produktinfos:

Wir ergänzen unseren Eintrag hier mit einer Stellungnahme der Firma LOBO electronic GmbH:

In den zitierten Passagen ging es um den Vergleich zwischen Langstrecken-Lasern und konventionellen Suchscheinwerfern, wie sie durchaus auch in der Region z.B. im Umfeld von Diskotheken oft zu sehen sind. Beide sind bei vergleichbarer Witterung im Nachthimmel sichtbar. Sie liegen durchaus richtig, wenn Sie behaupten, dass man einen Laserstrahl nur aufgrund der Lichtstreuung überhaupt sehen kann.

Dennoch gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen den beiden oben genannten technischen Lösungen:

Der Laserstrahl ist nur deswegen sichtbar, weil er es schafft, die Lichtenergie in einem relativ dünnen Strahl über große Strecken zu transportieren. Diese starke Lichtbündelung und die damit einhergehende, hohe Energiedichte ist hier also der ausschlaggebende Faktor für die Sichtbarkeit des Strahls. "Riesig" ist der Laserstrahl somit nicht, sondern im Vergleich zu konventionellen Scheinwerfern sogar sehr, sehr dünn.

Bei konventionellem Licht muss man nämlich ein Vielfaches an Lichtleistung aufbieten, um ein auch nur vergleichbares visuelles Ergebnis zu erzielen. Der Grund ist, dass sich rein technisch bedingt konventionelles Licht deutlich schlechter bündeln und sich somit die benötige Energiedichte nur mit extremen Lichtleistungen erreichen lässt.

Während wir selbst bei extrem starken Lasern von einem Lichteintrag von typ. 10 bis maximal 100 W reden, muss der Lichteintrag bei konventionellen Beleuchtungskörpern im Bereich von vielen tausend Watt liegen, um überhaupt ein ausreichend sichtbares Ergebnis zu erzielen.

Dieser Energie-, bzw. Lichteintrag ist jedoch der ausschlaggebende Faktor für die Erhellung des Nachthimmels. Denn diese Lichtenergie wird in der Atmosphäre absorbiert und hellt sie auf.

In der Gesamtbetrachtung tragen somit Laser grundsätzlich deutlich weniger zu einer Aufhellung des Nachthimmels bei als konventionelle Scheinwerfer. Und dies in der Regel bei besserer Sichtbarkeit und verbesserter Fernwirkung. Und darum geht es ja letztlich jenen, die diese Technik zum Einsatz bringen. Diese Technologie senkt also bei besserem Ergebnis den Lichteintrag im Vergleich zu etablierten Lösungen.

Analog zur Lichtleistung verhält sich natürlich auch der Unterschied in der Stromaufnahme. Bei vergleichbaren Ergebnis benötigen Laser nur einen Bruchteil der Energie wie konventionelle Scheinwerfer. Dadurch fällt die CO2-Bilanz deutlich zugunsten von Lasern aus.

Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass unsere Laser vom Typ "infinity beam"die wahrscheinlich effizientesten Laser ihrer Art sind, ist unsere Aussage mit der "umweltfreundlichsten Lösung für Langstrecken-Anwendungen" durchaus nachvollziehbar.

Noch ein Hinweis zur Genehmigung von Lasern dieser Art: Laserstrahlen aber auch der Betrieb von Hochleistungs-Scheinwerfern im offenen Luftraum bedürfen in den meisten Ländern der Genehmigung der zuständigen Luftaufsichtsbehörden. Bei rechtzeitiger Anmeldung und der Einhaltung entsprechender Auflagen ist ein temporärer Betrieb i.d.R. möglich. Anders sieht es für Festinstallation in diesem Bereich aus. Hier ist nach unserer Erfahrung in Deutschland allenfalls der Einsatz terminierter Laserstrahlen denkbar. Laserstrahlen, die also nicht in den von der Luftfahrt genutzten öffentlichen Luftraum eintreten, sondern zum Beispiel an einem Gebäude enden.

Bis auf solche Ausnahmeprojekte sehen wir Laser dieser Art jedoch hauptsächlich als Highlight besonders großer Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung.

Somit können wir Ihnen versichern, dass der Einsatz dieser Laser in der Praxis keinen signifikanten Einfluss auf ihr Projekt haben wird.

Alexander Hennig, Creative Director, LOBO electronic GmbH

Wir ergänzen unseren Eintrag hier mit einer Stellungnahme der Firma LOBO electronic GmbH:

 

"In den zitierten Passagen ging es um den Vergleich zwischen Langstrecken-Lasern und konventionellen

Suchscheinwerfern, wie sie durchaus auch in der Region z.B. im Umfeld von Diskotheken oft zu sehen

sind. Beide sind bei vergleichbarer Witterung im Nachthimmel sichtbar. Sie liegen durchaus richtig,

wenn Sie behaupten, dass man einen Laserstrahl nur aufgrund der Lichtstreuung überhaupt sehen kann.

 

Dennoch gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied zwischen den beiden oben genannten technischen

Lösungen:

 

Der Laserstrahl ist nur deswegen sichtbar, weil er es schafft, die Lichtenergie in einem relativ

dünnen Strahl über große Strecken zu transportieren. Diese starke Lichtbündelung und die damit

einhergehende, hohe Energiedichte ist hier also der ausschlaggebende Faktor für die Sichtbarkeit des

Strahls. "Riesig" ist der Laserstrahl somit nicht, sondern im Vergleich zu konventionellen

Scheinwerfern sogar sehr, sehr dünn.

 

Bei konventionellem Licht muss man nämlich ein Vielfaches an Lichtleistung aufbieten, um ein auch

nur vergleichbares visuelles Ergebnis zu erzielen. Der Grund ist, dass sich rein technisch bedingt

konventionelles Licht deutlich schlechter bündeln und sich somit die benötige Energiedichte nur mit

extremen Lichtleistungen erreichen lässt.

 

Während wir selbst bei extrem starken Lasern von einem Lichteintrag von typ. 10 bis maximal 100 W

reden, muss der Lichteintrag bei konventionellen Beleuchtungskörpern im Bereich von vielen tausend

Watt liegen, um überhaupt ein ausreichend sichtbares Ergebnis zu erzielen.

 

Dieser Energie-, bzw. Lichteintrag ist jedoch der ausschlaggebende Faktor für die Erhellung des

Nachthimmels. Denn diese Lichtenergie wird in der Atmosphäre absorbiert und hellt sie auf.

 

In der Gesamtbetrachtung tragen somit Laser grundsätzlich deutlich weniger zu einer Aufhellung des

Nachthimmels bei als konventionelle Scheinwerfer. Und dies in der Regel bei besserer Sichtbarkeit

und verbesserter Fernwirkung. Und darum geht es ja letztlich jenen, die diese Technik zum Einsatz

bringen. Diese Technologie senkt also bei besserem Ergebnis den Lichteintrag im Vergleich zu

etablierten Lösungen.

 

Analog zur Lichtleistung verhält sich natürlich auch der Unterschied in der Stromaufnahme. Bei

vergleichbaren Ergebnis benötigen Laser nur einen Bruchteil der Energie wie konventionelle

Scheinwerfer. Dadurch fällt die CO2-Bilanz deutlich zugunsten von Lasern aus.

 

Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass unsere Laser vom Typ "infinity beam"die wahrscheinlich

effizientesten Laser ihrer Art sind, ist unsere Aussage mit der "umweltfreundlichsten Lösung für

Langstrecken-Anwendungen" durchaus nachvollziehbar.

 

Noch ein Hinweis zur Genehmigung von Lasern dieser Art:

Laserstrahlen aber auch der Betrieb von Hochleistungs-Scheinwerfern im offenen Luftraum bedürfen in

den meisten Ländern der Genehmigung der zuständigen Luftaufsichtsbehörden. Bei rechtzeitiger

Anmeldung und der Einhaltung entsprechender Auflagen ist ein temporärer Betrieb i.d.R. möglich.

Anders sieht es für Festinstallation in diesem Bereich aus. Hier ist nach unserer Erfahrung in

Deutschland allenfalls der Einsatz terminierter Laserstrahlen denkbar. Laserstrahlen, die also nicht

in den von der Luftfahrt genutzten öffentlichen Luftraum eintreten, sondern zum Beispiel an einem

Gebäude enden.

 

Bis auf solche Ausnahmeprojekte sehen wir Laser dieser Art jedoch hauptsächlich als Highlight

besonders großer Veranstaltungen von nationaler und internationaler Bedeutung.

 

Somit können wir Ihnen versichern, dass der Einsatz dieser Laser in der Praxis keinen signifikanten

Einfluss auf ihr Projekt haben wird.

 

Alexander Hennig, Creative Director, LOBO electronic GmbH"